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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Messe Augsburg ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.messeaugsburg.de/de.

Wie barrierefrei ist diese Website?

Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit ist die europäische Norm EN 301 549 Version 3.2.1 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Derzeit werden nicht alle der genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Website ist somit nicht vollständig barrierefrei.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Messe Augsburg ist Bestandteil eines laufenden Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Mängel und Defizite befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der schrittweise umgesetzt wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und erfüllen weitestgehend die Anforderungen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf dem Prüfergebnis vom 28. Mai 2025.

Im Rahmen der Überprüfung wurden folgende Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:

  • Einige Bilder und grafische Elemente verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte oder sind ohne Beschreibung eingebunden.
  • Strukturinformationen (z. B. Überschriftenhierarchien, Tabellenüberschriften) sind nicht in allen Fällen korrekt ausgezeichnet oder nur visuell erkennbar.
  • Bestimmte Informationen (z. B. Statusanzeigen, Hervorhebungen) werden ausschließlich über Farbe vermittelt.
  • Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund erfüllt an einigen Stellen nicht das erforderliche Mindestverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1.
  • Die Inhalte bleiben bei einer Vergrößerung auf 200 % nicht durchgängig vollständig nutzbar (z. B. überlagern sich Elemente oder werden abgeschnitten).
  • Bei einer Bildschirmvergrößerung oder im responsiven Design kommt es in einigen Fällen zu horizontalem Scrollen oder zu überlappenden Inhalten.
  • Einige Bedienelemente (z. B. Icons, Schaltflächen) weisen keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund auf.
  • Nicht alle Funktionen und Bedienelemente sind vollständig über die Tastatur erreichbar oder bedienbar.
  • Automatisch startende bewegte Inhalte (z. B. Slider, Videos) können nicht in allen Fällen gestoppt oder pausiert werden.
  • Es fehlt eine Möglichkeit, Hauptinhalte direkt zu überspringen.
  • Eine klare und konsistente Navigationsstruktur ist nicht durchgängig gegeben (z. B. fehlen Sitemap oder Suchfunktion).
  • Die Tastaturfokussierung ist visuell nicht immer eindeutig erkennbar.
  • Die sichtbaren Beschriftungen von Schaltflächen oder Links stimmen nicht in allen Fällen mit dem zugänglichen Namen (für Screenreader) überein.
  • Interaktive Komponenten (z. B. Formulare, Schalter) geben Screenreadern nicht zuverlässig ihren Namen, ihre Rolle oder ihren Zustand weiter.

Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2025 auf der Grundlage einer vorangegangenen Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) erstellt.

Feedback und Kontakt

webmaster@messeaugsburg.de