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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit der Internetseite afair.de

Die Messe Augsburg ist bemüht, ihre Webauftritte im Einklang mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://afair.de/de

Wie barrierefrei ist diese Website?

Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit ist die europäische Norm EN 301 549 Version 3.2.1 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Derzeit werden nicht alle der genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Website ist somit nicht vollständig barrierefrei.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Messe Augsburg ist Bestandteil eines laufenden Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Mängel und Defizite befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der schrittweise umgesetzt wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und erfüllen weitestgehend die Anforderungen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf dem Prüfergebnis vom 27. Mai 2025.

Im Rahmen der Überprüfung wurden folgende Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:

  • Nicht alle nicht-textuellen Inhalte (z. B. Bilder, Symbole, Bedienelemente) verfügen über Alternativtexte oder entsprechende Beschreibungen für Screenreader.
  • Strukturierende Informationen wie Überschriften, Tabellenbeziehungen oder Gruppierungen in Formularen sind nicht überall korrekt ausgezeichnet, sodass assistive Technologien diese Inhalte nicht zuverlässig interpretieren können.
  • Die Nutzung der Inhalte ist zum Teil an eine bestimmte Bildschirmorientierung gebunden (z. B. Hoch- oder Querformat), was die Nutzbarkeit insbesondere auf mobilen Geräten einschränkt.
  • Bei geringer Bildschirmbreite oder hoher Zoomstufe kommt es zu horizontalem Scrollen oder zum Verlust von Layoutstruktur, da Inhalte nicht immer korrekt umbrechen.
  • Grafische Bedienelemente (z. B. Symbole, Icons, Schaltflächen) weisen nicht in allen Fällen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund auf, was ihre Sichtbarkeit und Nutzbarkeit beeinträchtigt.
  • Einzelne Textbereiche unterschreiten das erforderliche Kontrastverhältnis von 4,5:1 und sind dadurch für viele Nutzergruppen schwer lesbar.
  • Bewegte Inhalte wie automatisch ablaufende Slider oder Animationen lassen sich nicht immer pausieren, anhalten oder ausblenden, was die Wahrnehmung anderer Inhalte beeinträchtigen kann.
  • Es fehlt eine Möglichkeit, wiederkehrende Inhalte wie Navigationsleisten direkt zu überspringen, etwa über „Skip to Content“-Links.
  • Die Navigation ist nicht konsistent oder bietet nicht durchgängig alternative Wege zum Erreichen aller Seiten (z. B. Suchfunktion, Sitemap).
  • Die sichtbare Hervorhebung des Tastaturfokus ist nicht in allen Bereichen der Website deutlich erkennbar, was die Orientierung bei der Tastaturbedienung erschwert.
  • Die Anwendung berücksichtigt nicht durchgängig benutzerdefinierte Einstellungen wie vergrößerte Schriftgrößen, erhöhte Kontraste oder andere Betriebssystem-Anpassungen.

Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2025 auf der Grundlage einer vorangegangenen Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) erstellt.

Feedback und Kontakt

webmaster@messeaugsburg.de