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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit der Internetseite jagenundfischen.de

Die Messe Augsburg ist bemüht seinen Webauftritt im Einklang mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.jagenundfischen.de/de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit ist die europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Es werden derzeit nicht alle oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Webseiten sind damit nicht vollständig barrierefrei.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Messe Augsburg ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend den Anforderungen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 02. Juni 2025.

Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:

  • Nicht alle grafischen Inhalte (z. B. Icons, Bilder) sind mit Alternativtexten versehen oder diese sind unzureichend beschrieben, wodurch die Inhalte für Screenreader-Nutzende nicht vollständig erfassbar sind.
  • Strukturelle Informationen wie Überschriftenhierarchien oder semantisch korrekte Gruppierungen von Formularfeldern sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet. Dadurch kann die Beziehung zwischen Inhalten für assistive Technologien nicht zuverlässig erkannt werden.
  • Der Farbkontrast zwischen Texten und Hintergrundflächen ist an mehreren Stellen zu gering und unterschreitet das erforderliche Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1. Dies erschwert die Lesbarkeit insbesondere für sehbeeinträchtigte Personen.
  • Einige grafische Bedienelemente (z. B. Schaltflächen, Icons) weisen einen zu niedrigen Kontrast gegenüber dem Hintergrund auf, was ihre Erkennbarkeit beeinträchtigt.
  • Bestimmte Bedienelemente oder Inhalte sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar oder nutzbar, was die Bedienbarkeit für Tastaturnutzende einschränkt.
  • Die visuelle Kennzeichnung des Tastaturfokus ist nicht überall eindeutig oder ausreichend sichtbar. Nutzende können dadurch die aktuell aktive Position auf der Seite schwer erkennen.

     

Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2025 auf der Grundlage einer vorangehenden Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V. 3.2.1) erstellt.

Feedback und Kontakt

webmaster@messeaugsburg.de